Heizungs-Check 2.0

KUNDENSERVICE

Verpflichtende Prüfung für Gasheizungen

Seit dem 1. Oktober 2022 sind die Prüfung und eventuelle Optimierungen für Gasheizungen Pflicht. Die
Maßnahmen sollen die Effizienz von Wärmeerzeugern, die Erdgas nutzen, steigern und somit Energie sparen.

Grundlage der Heizungsprüfung ist die ‘Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen’ der Bundesregierung, kurz EnSimiMaV. Mit Ablauf des 30. September 2024 tritt sie wieder außer Kraft.

Heizungsprüfung, Heizungs-Check, Heizungs-Check 2.0 Was ist richtig?

Richtig und falsch gibt es prinzipiell nicht, aber durch die uneinheitliche Verwendung der Bezeichnungen entsteht einige Verwirrung im Markt

Heizungsprüfung:

Dieser Begriff wird in der Bundesverordnung verwendet. Die verpflichtende Maßnahme zur Effizienzsteigerung gilt nur für Gasheizungen.

Heizungs-Check:

Das neutrale Checklisten-Standardverfahren zur Prüfung von Öl- und Gasheizungen nach VdZ basiert auf der DIN 15378 und soll Schwachstellen der Heizungsanlage aufdecken.

Heizungs-Check 2.0:

Diesen Begriff findet man sowohl im Hinblick auf die neue Heizungsprüfung als auch für das Checklistenverfahren nach VdZ für Wärmepumpen.

Termine auf einen Blick
  • Einfache Heizungsprüfung inklusive Umsetzung von erforderlichen Optimierungsmaßnahmen bis zum 15. September 2024
  • Hydraulischer Abgleich für Mehrfamilienhäuser mit Gaszentralheizung ab zehn Wohneinheiten bis zum 30. September 2023
  • Hydraulischer Abgleich für Mehrfamilienhäuser mit Gaszentralheizung ab sechs Wohneinheiten bis zum 15. September 2024
Wer führt die Heizungsprüfung durch?

Laut Bundesverordnung muss die Heizungsprüfung von fachkundigem Personal durchgeführt werden. Dazu benennt die Verordnung, insbesondere Schornsteinfeger, Energieberater und Heizungsfachbetriebe.

Sie haben derzeit aufgrund der hohen Auslastung Kapazitätsengpässe? Wir können zwar in diesem Fall nicht die Heizungsprüfung übernehmen, unser Werkskundendienst führt aber gerne Inbetriebnahmen, Wartungen und Reparaturen für Sie durch.

Werkskundendienst beauftragen

Welche Leistungen sind bei der Heizungsprüfung zu erbringen?

✓ Prüfung und ggf. Optimierung der Anlagenparameter hinsichtlich Energieeffizienz
✓ Prüfung des Einsatzes effizienter Heizungspumpen im Heizsystem
✓ Prüfung der Notwendigkeit für Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen
✓ Hydraulischer Abgleich (ab 6 Wohneinheiten)

Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass die Heizung mangelhaft ist oder zu viel Energie verbraucht, muss die Anlage optimiert werden. Hierzu gehört z. B. der Austausch ineffizienter Heizungspumpen oder die Dämmung der Heizungsrohre.

Wichtig zu Wissen: die verpflichtende Heizungsprüfung ist kein Bestandteil einer Wartung, denn im Rahmen der Heizungsprüfung wird das Gerät weder gereinigt, noch werden Verschleißteile getauscht.

Verpflichtende Heizungsprüfung, Heizungs-Check nach VdZ und Wartung, da kann man schon mal den Überblick verlieren.
Was muss geprüft werden?

Heizungsprüfung nach EnSimiMaV
Heizungs-Check nach VdZ (Checkliste DIN EN 1537)
Wartung Gasgeräte

Heizungsprüfung nach EnSimiMaV

  • Rohrleitungsdämmung
  • Regelung
  • Heizungspumpe
  • Hydraulischer Abgleich (ab 6 Wohneinheiten)

Heizungs-Check nach VdZ (Checkliste DIN EN 1537)

  • Rohrleitungsdämmung
  • Regelung
  • Heizungspumpe
  • Hydraulischer Abgleich
  • Abgasverlust
  • Ventilationsverlust
  • Kesselüberdimensionierung
  • Oberflächenverlust des Wärmeerzeugers
  • Brennwertnutzung
  • Wärmeübergabe

Wartung Gasgeräte

  • Reinigung Brenner, Zünd- und Überwachungseinheit, Kondensatwege, Primär- und Sekundär-Wärmelauscher
  • Regelung
  • Prüfung des Gerätes, des Luft-/Abgassystems und der elektrischen Versorgung
  • Prüfung des Granulats und des ph-Werts am Auslauf des Neutralisators (falls vorhanden)
  • Überprüfung der ggf. Externen Komponenten wie WW-Speicher
  • Austausch verschlissener Teile

Wann entfällt die Pflicht zur Heizungsprüfung?

Die Verpflichtung entfällt
a) in Gebäuden, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden
b) in Gebäuden mit standardisierter Gebäudeautomation
c) wenn seit dem 1. Oktober eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und kein Optimierungsbedarf festgestellt wurde.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten sowohl für die Überprüfung als auch die Optimierung der Heizungsanlage tragen Gebäude-Eigentümer. Hat dieser einen Dritten mit dem Betrieb der Gasheizung beauftragt, ist er neben dem Gebäudeeigentümer verpflichtet, die Anforderungen zu erfüllen

Hinweis: Ihre Kundschaft ist nicht zum hydraulischen Abgleich verpflichtet, möchte diesen aber durchführen lassen? Der hydraulische Abgleich wird als BEG Einzelmaßnahme mit 15% über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst. Hierbei ist zu beachten, dass vor Umsetzung dieser Maßnahme zunächst der Antrag beim BAFA gestellt werden muss. Auch die Auftragsvergabe gilt bereits als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und kann eine Förderung verhindern.

Hier können Sie die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) im Wortlaut nachlesen.

WAS SAGEN UNSERE KUNDEN

"Perfekte Arbeit danke"

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"Top gerne wieder!"

Michael .A

"Echte Profis!!! "

Peter .O

Ihr Kundendienst aus Gifhorn